Allgemeine Geschäftsbedingungen für die RUHR.TOPCARD 2024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE RUHR.TOPCARD
Für die Ausstellung und Verwaltung der RUHR.TOPCARD, nachfolgend RTC genannt, gelten die folgenden Bedingungen als vereinbart:
1. VERTRAGSPARTNER
Der Kaufvertrag kommt mit der Ruhr Tourismus GmbH, Centroallee 261, 46047 Oberhausen zustande. Weitere Informationen zum Verkäufer finden Sie im Impressum der Website www.ruhr-tourismus.de. Durch den Kauf der RTC, gleichgültig, ob der Verkauf an einer RTC-Verkaufsstelle oder online/telefonisch durch den/die Kund:in erfolgt, werden keine Verträge mit einem im Erlebnisführer der RTC dargestellten Leistungsträger abgeschlossen. Leistungsträger sind die Unternehmen, die ihre im RTC-Erlebnisführer dargestellten Leistungen anbieten. Der/Die RTC-Inhaber:in schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung des Leistungs- trägers direkt selbst ab.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Die Darstellung des Produkts der RTC im Webshop der Ruhr Tourismus GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot,sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Eingabefehler können vor dem Absenden der Bestellung mit den im Onlineshop zur Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die üblichen Funktionen der Tastatur/Maus korrigiert werden. Der Vertragsschluss erfolgt entweder in deutscher, englischer oder niederländischer Sprache. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“/„Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der/die Kund:in eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert werden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt nach dem Absenden der Bestellung und führt unmittelbar zum Vertragsschluss. Ein gesonderter Vertragstext wird bei der Ruhr Tourismus GmbH nicht gespeichert. Der/Die Kund:in hat sicherzustellen, dass die von ihm/ihr zur Bestätigung der Bestellung/zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist. Insbesondere hat der/die Kund:in bei dem Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass versandte E-Mails zugestellt werden können. Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung im Voraus fällig und kann per Kreditkarte (Mastercard, Visa), Paypal oder per Banküberweisung entrichtet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte und PayPal entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungs- dienstleisters „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der/die Kund:in ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt. Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der/die Kund:in, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u. a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen. Bei einer Zahlung per Banküber- weisung (Vorkasse/Überweisung) hat der/die Kund:in den vollständigen Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen auf das Konto der Ruhr Tourismus GmbH, Commerzbank Dortmund, IBAN: DE93 4404 0037 0320 3858 03 unter Angabe der Vorgangsnummer im Verwendungszweck zu überweisen.
Erfolgt bis spätestens zehn Kalendertage nach der bezahlten Bestellung keine Zustellung der Ware, wird der/die Kund:in um Mitteilung per E-Mail an info@ruhrtopcard.de oder unter Nummer: + 49 (0) 1806/1816180 (20 Cent/Verbindung aus allen deutschen Netzen) gebeten. Die Ruhr Tourismus GmbH prüft anschließend den Vorgang und bemüht sich eine Lösung zu finden.
3. LEISTUNGSUMFANG
Die Ruhr Tourismus GmbH ist weder Reiseveranstalter noch Leistungserbringer, sondern vermittelt dem/der RTC-Inhaber:in lediglich die Möglichkeit der Inanspruchnahme der mit der RTC nutzbaren Leistungen der Leistungsträger. Die Leistungsträger bieten dem/der RTC-Inhaber:in gegen eine einmalige Gebühr die Inanspruchnahme der im aktuellen Erlebnisführer der RTC aufgeführten Leistungen an.
Die Ruhr Tourismus GmbH schuldet die ausgeschriebenen Leistungen und Vergünstigungen nicht als eigene Leistungen. Insoweit erwirbt der/die Card-Inhaber:in mit dem Erwerb der Karte als Berechtigte:r eines Vertrages zu Gunsten Dritter einen unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Leistungspartner. Ausschließlich den Leistungspartner treffen alle vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungspflichten sowie die Haftung gegenüber dem/der Card-Inhaber:in im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der von ihm nach dem Leistungsverzeichnis zu erbringenden Leistungen und Vergünstigungen.
Der Umfang der RTC-Leistungen und ihre Erlangung ergeben sich aus dem RTC-Erlebnisführer. Kurzfristige Änderungen des Leistungsumfangs einzelner Leistungsträger, die sich nach Drucklegung des Erlebnisführers ergeben, werden auf der Website der RTC veröffentlicht und ergänzen den im Erlebnisführer publizierten Leistungsumfang des Leistungsträgers oder heben diesen auf. Der/Die RTC-Inhaber:in verpflichtet sich, vor Inanspruchnahme einer Leistung sich über mögliche Änderungen des Leistungsumfangs über die Website www. ruhrtopcard.de zu informieren.
Jede Leistung, die im RTC-Erlebnisführer oder auf der Website der RTC mit dem Symbol „Eintritt frei“ gekennzeichnet ist, kann im Rahmen der Kapazitäten des Leistungsträgers einmalig an einem beliebigen Tag im Kalenderjahr vom/von der RTC- Inhaber:in genutzt werden. Jede Leistung, die im RTC- Erlebnisführer oder auf der Website der RTC mit dem Symbol „Halber Preis“ gekennzeichnet ist, kann je nach Verfügbarkeit, Kapazität und angegebenem Gültigkeitszeitraum jeweils unter Berücksichtigung der angegebenen Konditionen mehrmals genutzt werden, sofern die jeweilige Leistung von einer mehrmaligen Nutzung nicht ausdrücklich ausgenommen ist.
Sämtliche Eintritt frei-Leistungsträger haben sich verpflichtet, RTC-Inhaber:innen zu den gewöhnlichen Öffnungs- und Geschäftszeiten und den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen ihre als RTC-Leistungen gekennzeichneten Leistungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Eintritt frei-Leistungsträger decken jedoch nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der RTC ab. Entgegen der für die Eintritt frei-Leistungsträger geltenden Regelung können für Halber Preis- und Special-Partner-Leistungsträger nur eingeschränkte Leistungszeiträume verfügbar sein.
Die Leistungsträger können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken. Als Gründe für Leistungseinschränkungen kommen insbesondere Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen in Betracht. Darüber hinaus kann es aufgrund höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Krieg, Betriebsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Arbeitskämpfe und Epidemien/Pandemien) zu Einschränkungen und Ausfall von Leistungen kommen.
Leistungseinschränkungen oder eine zu erwartende große Nachfrage können eine vorherige Reservierung von Leistungen erfordern. In diesem Fall müssen Card-Inhaber:innen zur Inanspruchnahme der Leistung eine verbindliche Reservierung (über ein Online-System, telefonisch oder per E-Mail) durchführen. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen zu einem bestimmten Termin kann nicht garantiert werden. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung dieser Reservierung seitens des/der Card-Inhaber:in, gilt diese Leistung als verbindlich gebucht. Wird diese Leistung vom/von der Card-Inhaber:in nicht in Anspruch genommen, verfällt diese und kann vom/von der Card-Inhaber:in nicht nochmals in Anspruch genommen werden. Kann die Leistung des Leistungsträgers, für die eine Reservierung erforderlich war, aus unvorhersehbaren Gründen nicht angeboten werden, verfällt diese Leistung nicht und kann vom/von der Card-Inhaber:in erneut in Anspruch genommen werden.
4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Ruhr Tourismus GmbH haftet gegenüber ihrem/ihrer Kund:in nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dem vorstehenden Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Ruhr Tourismus GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines/einer gesetzlichen Vertreter:in oder Erfüllungsgehilf:in der Ruhr Tourismus GmbH beruhen, sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ruhr Tourismus GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines/einer gesetzlichen Vertreter:in oder Erfüllungsgehilf:in der Ruhr Tourismus GmbH beruhen. Für die Leistungen der Leistungsträger, für die Beschreibung der Leistungen im RTC-Erlebnisführer und auf der Website der RTC sowie für eventuelle Leistungseinschränkungen der Leistungsträger (siehe Ziffer 3) übernimmt die Ruhr Tourismus GmbH keine Haftung. Es besteht daher bei Einschränkungen der Leistungen der Leistungsträger insbesondere kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH auf anteilige Erstattungen der Kosten der RTC. Ebenso besteht bei Auslastung von Einrichtungen oder Ausfall von Leistungen kein Anspruch gegen die Ruhr Tourismus GmbH auf Ersatz von Reisekosten oder ähnlichen getätigten Ausgaben oder eingetretenen Verlusten.
5. NICHT-ÜBERTRAGBARKEIT
Die RTC ist nicht übertragbar. Sie wird physisch (als PVC-Card) und/oder digital (als E-Card) ausgestellt. Die physische RTC (PVC-Card) erlangt ihre Gültigkeit erst mit der vollständigen Unterzeichnung des/der Inhaber:in auf der Rückseite der Karte. Die digitale RTC (E-Card) ist gültig, sobald diese via RTC-App auf dem Smartphone aktiviert ist. Die RTC darf nur von jener Person zur Inanspruchnahme der Leistungen benutzt werden, deren Name auf der Karte vermerkt ist. Bei der digitalen RTC ist es möglich, die Karten von mehreren Personen auf einem Endgerät anzulegen. Die Benutzung der jeweiligen digitalen RTC obliegt ausschließlich dem/der Berechtigten.
Die RTC ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Bei missbräuchlicher Verwendung wird der Eintritt beim Leistungspartner verwehrt und die RTC zur weiteren Nutzung gesperrt.
6. GÜLTIGKEIT
Die RTC ist jeweils vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember eines Kalenderjahres gültig. Die nachträgliche Inanspruchnahme von Ermäßigungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Ermäßigungen ist ausgeschlossen.
7. PREISE
Es gelten die von der Ruhr Tourismus GmbH veröffentlichten Preise. Zeitlich befristete Aktionspreise werden nicht ausgeschlossen.
8. KINDERREGELUNG
8a. Kleinkinder (der Jahrgänge 2020 bis 2024):
Kleinkinder der Geburtsjahrgänge 2020 bis einschließlich 2024 haben im Jahr 2024 in Begleitung eines/einer erwachsenen RTC- Inhaber:in freien Eintritt zu den Eintritt Frei-Leistungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Leistungen der Rubrik „Halber Preis“, sofern dies bei den einzelnen Leistungspartnern nicht anderweitig im Erlebnisführer oder auf der Website der RTC ausgewiesen wird. Die Anzahl der Kleinkinder, die in Begleitung eines/einer RTC-Inhaber:in in den Attraktionen kostenfreien Eintritt bekommen, ist auf maximal drei beschränkt.
8b. Kinder (der Jahrgänge 2010 bis 2019)
Für Kinder der Geburtsjahre 2010 bis einschließlich 2019 kann eine ermäßigte RTC erworben werden, die zum einmaligen kostenfreien Besuch der Eintritt Frei-Leistungen berechtigt. Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Rubrik „Halber Preis“ erhalten Kinder eine Ermäßigung von 50 % auf den regulären Eintrittspreis für Erwachsene, sofern in der Darstellung des einzelnen Leistungspartners im Erlebnisführer oder auf der Website der RTC nicht eine Ermäßigung auf den Kinderpreis oder das Kinderticket explizit ausgewiesen wird.
9. VERWENDUNG DER RTC
Der/Die RTC-Inhaber:in ist verpflichtet, vor der ersten Nutzung den vollständigen Namen sowie seine/ihre persönliche Unterschrift auf der Rückseite der RTC einzutragen. Zur Erlangung der Kartenvorteile legt der/die Card-Inhaber:in seine/ihre RTC im Original dem jeweiligen Leistungsträger vor jeder einzelnen Nutzung vor. Alternativ kommt die Vorlage der digitalen RTC (E-Card) über ein mobiles Endgerät in Frage. Bei der digitalen RTC ist es möglich, die Karten von mehreren Personen auf einem Endgerät anzulegen und vorzuweisen. Explizit ausgeschlossen und nicht akzeptiert werden Fotos und Scans einer RTC. Der Leistungsträger überprüft elektronisch oder durch bloße Sichtprüfung die RTC auf ihre Gültigkeit. Ferner hat er die Identität des/der Card-Inhaber:in mit den Angaben auf der RTC zu vergleichen. Auf Verlangen ist vom/von der Card-Inhaber:in ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er/sie dazu nicht in der Lage, wird ihm/ihr die Benutzung der RTC durch den Leistungsträger verweigert. Es gelten die allgemeinen Hinweise zur Nutzung der RTC, die im Serviceteil des RTC-Erlebnisführers angegeben sind.
10. MISSBRAUCH UND VERLUST DER RTC SOWIE HAFTUNG DES/DER CARD-INHABER:IN
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger verpflichtet, die physische RTC (PVC-Card) ersatzlos einzubehalten.
Der/Die Card-Inhaber:in haftet für die missbräuchliche Verwendung der RTC durch Dritte. Zudem ist die Ruhr Tourismus GmbH berechtigt, in Fällen von missbräuchlicher Verwendung oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung die RTC bzw. die digitale RTC (E-Card) sofort zu sperren. Bei Verlust oder Diebstahl besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte. Bei Diebstahl oder Verlust ist der/die Card-Inhaber:in verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer: 0180 6 1816180 (20 Cent/Verbindung aus allen deutschen Netzen) umgehend zu melden.
11. RÜCKGABE
Die Ruhr Tourismus GmbH räumt dem/der Kund:in eine 14-tägige Rückgabefrist ein, sofern die RTC nachweislich unbenutzt ist. Die Rückgabe ist immer nur in derjenigen Verkaufsstelle (beim Online-Kauf über die Ruhr Tourismus GmbH) möglich, in der die RTC gekauft wurde. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Nach erfolgter Stornierung durch die Verkaufsstelle oder die Ruhr Tourismus GmbH ist automatisch auch die digitale Card (E-Card) unmittelbar zur Nutzung gesperrt.
12. DATENSCHUTZ
Im Rahmen des Abschlusses des Kaufvertrags werden die folgenden personenbezogenen Daten der Kund:innen erhoben: Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse. Diese Daten werden für die Durchführung des Kaufvertrages benötigt und zu diesem Zweck gespeichert. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung. Nach Vertragsbeendigung werden die Daten gelöscht. Bis dahin haben Kund:innen die Möglichkeit, Auskunft zum Stand der Speicherung ihrer persönlichen Daten zu verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail an folgende E-Mailadresse: datenschutz@ruhr-tourismus.de.
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung:
Ruhr Tourismus GmbH Centroallee 261
46047 Oberhausen
Deutschland
Tel.: 0208 89959100
E-Mail: datenschutz@ruhr-tourismus.de
Website: www.ruhr-tourismus.de
Datenschutzbeauftragter der Verantwortlichen:
Dr. Ralf W. Schadowski
ADDAG GmbH Krefelder Straße 121
52070 Aachen
Deutschland
Tel.: 0241 446880
E-Mail: info@addag.de
Website: www.addag.de
13. INFORMATIONEN ZUR ONLINE- STREITBEILEGUNG UND ZUR INANSPRUCHNAHME EINER SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR VERBRAUCHERANGELEGENHEITEN
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. OS-Plattform) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der/Die Kund:in kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die Ruhr Tourismus GmbH nimmt nicht an einem freiwilligen Streit- beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
14. ANWENDBARES RECHT
Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart, mit der Maßgabe, dass der/die Kund:in nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-I- Verordnung nicht der Schutz entzogen wird, ihm/ihr durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
15. ÄNDERUNGSVORBEHALT
Die Ruhr Tourismus GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für der/die Kund:in gilt jeweils die Fassung der AGB, auf die der/die Kund:in vor Vertragsschluss hingewiesen worden ist und von denen der/die Kund:in Kenntnis nehmen konnte.
Ruhr Tourismus GmbH Centroallee 261
D-46047 Oberhausen www.ruhrtopcard.de info@ruhrtopcard.de
0180 6 1816180 (20 Cent/Verbindung aus allen deutschen Netzen)
Stand: 10/2023